§ 6 Neuheitsschonfrist
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- BPatG, 17.09.2020 – 30 W (pat) 802/18Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – "Heizkörper" - Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit nach Verzicht – Neuheit – Eigenart
- BGH, 23.02.2012 – I ZR 68/11Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters durch ein zuvor veröffentlichtes Muster
- BPatG, 09.06.2022 – 30 W (pat) 808/18Designnichtigkeitssache - "Badezimmerschränke, Badmöbel" – teilweise Nichtigkeit - mangelnde Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Gesamterzeugnis – Neuheit des Designs
- OLG Frankfurt am Main, 20.01.2011 – 6 U 221/09
- BGH, 23.09.2021 – I ZB 10/21Beschwerde in einem Designverfahren: Zurückweisung der Beschwerde trotz angekündigter Beschwerdebegründung; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einseitigem Gespräch zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts - HeizkörperdesignZitiert von 2
- BGH, 29.06.2017 – I ZR 9/16Verletzung eines Designs: Begründung eines Vorbenutzungsrechts; Erforderlichkeit von im Inland getroffenen ernsthaften Anstalten zur Benutzung eines Designs - BettgestellZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 25.02.2026 – 2-06 O 387/25
- BPatG, 07.04.2022 – 30 W (pat) 802/18
- OLG Köln, 07.12.2018 – 6 U 31/18Zitiert von 1
15 Entscheidungen zu § 6 DesignG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 DesignG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Offenbarung bleibt bei der Anwendung des § 2 Absatz 2 und 3 unberücksichtigt, wenn ein Design während der zwölf Monate vor dem Anmeldetag durch den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger oder durch einen Dritten als Folge von Informationen oder Handlungen des Entwerfers oder seines Rechtsnachfolgers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Dasselbe gilt, wenn das Design als Folge einer missbräuchlichen Handlung gegen den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger offenbart wurde.